Die Arztwahl ist ein sehr komplexes und umfangreiches Thema. Viele wichtige Faktoren sind für den Laien nicht einfach erkennbar.
Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt.
Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie.
Fachärzte für Plastische Chirurgie lernen innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Im Rahmen seiner Facharztausbildung lernt der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie umfangreiche Fähigkeiten.
Zudem muss er im Rahmen seiner Facharztausbildung eine Vielzahl an Operationen durchführen, so dass er zur Facharztprüfung zugelassen wird.
So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
- einen Arzt, der eine andere Fachrichtung gelernt hat (zum Beispiel HNO, etc.)
- einem Arzt, der gelernt hat, eine Brust wieder her zu stellen
Wir können Ihnen auch einen Blick auf die Webseite der Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) empfehlen.
Schönheitsoperationen von A bis Z